Für Sie


Was brauche ich um behandelt werden zu können?

Was Sie wissen sollten
Logopädische, Ergotherapeutische und Physiotherapeutische Leistungen können nur nach ärztlicher Verordnung erbracht werden. Diese Verordnungen können von jedem niedergelassenen Arzt nach Vorgabe der Heilmittelrichtlinien ausgestellt werden, auch vom Allgemeinmediziner. Oft ist es jedoch ratsam dafür einen Facharzt aufzusuchen. Bei kindlichen Sprach- und Sprechstörungen ist dies der Kinderarzt oder HNO-Arzt, bei Schluck- und Stimmstörungen der HNO-Arzt und bei neurologischen Sprach- und Sprechstörungen der Neurologe. Häufig wird an einen Phoniater und Pädaudiologen für eine weiterführende Diagnostik oder aber an ein Sozial-Pädiatrisches Zentrum (SPZ) für eine allgemeine Entwicklungsdiagnostik überwiesen.

Ablauf
Haben Sie eine Verordnung melden Sie sich zwecks Terminabsprache zu unseren Bürozeiten bei uns.
Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zu uns ins Therapiezentrum kommen können, haben Anspruch auf einen Hausbesuch. Dies muss vom Arzt auf der Verordnung vermerkt werden.

Sollten Sie unsicher sein, ob eine logopädische, ergotherapeutische, physiotherapeutische Behandlung erforderlich ist oder nicht, so bitten Sie Ihren Arzt, Ihnen eine Verordnung für 1 x Befunderhebung und Beratung auszustellen. Haben Sie weitere Fragen zur Heilmittelverordnung, dann rufen Sie uns bitte an unter 02451/9152950 oder per E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.